Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wax Solutions GmbH

gültig ab 01.01.2024 

I. Anwendungsbereich 

Diese Bedingungen finden, soweit nicht ausdrücklich etwas  anderes vereinbart worden ist, Anwendung auf sämtliche  Verträge zwischen der Wax Solutions GmbH (im Folgenden:  Lieferant) und deren dem Kunden (im Folgenden: Besteller). Der  Anwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die durch den  Besteller gestellt worden sind, wird ausdrücklich  widersprochen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser  Bedingungen unwirksam sind, führt dies nicht zur  Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen, vielmehr finden die  gesetzlichen Regelungen Anwendung. 

II. Angebote und Preise 

Alle Angebote des Lieferanten erfolgen, soweit nichts anderes  vereinbart ist, zum jeweils tagesaktuellen (Markt-) Preis. Kosten  für die Versendung trägt, soweit nichts anderes vereinbart, der  Besteller. Die Vertragssprache ist deutsch. Werden  Vertragsexemplare oder Teile von ihnen zusätzlich in einer  anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder  Abweichungen die deutschsprachige Version. Die  Verhandlungssprachen sind deutsch oder englisch. 

III. Zahlung 

Der Kaufpreis ist in Euro und, soweit nicht anders vereinbart,  sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Wechselkursverluste gehen  nicht zu Lasten des Lieferanten. Spätestens 7 Werktage nach  Übersendung der Rechnung durch den Lieferanten tritt Verzug  

ein. Mit Eintritt des Verzuges ist der Besteller zur Zahlung der  Pauschale im Sinne des § 288 Abs. 4 BGB sowie zur Verzinsung  der Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen  Basiszinssatz verpflichtet. 

IV. Versandbedingungen 

Mit Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr der  Beschädigung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller  über. Die Vereinbarung frachtfreier Lieferung hat keinen  Einfluss auf den Gefahrenübergang. 

V. Gewährleistung 

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich  auf das Vorliegen offensichtlich erkennbarer Mängel zu  überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich  oder in Textform gegenüber dem Lieferanten anzuzeigen. Die  Frist zur Überprüfung beginnt mit Erhalt der Ware. Erfolgt die  Mitteilung über das Vorliegen erkennbarer Mängel nicht  innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware oder unterlässt  der Besteller die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Nicht  offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens  innerhalb von drei Tagen nach deren Bekanntwerden, schriftlich  oder in Textform gegenüber dem Lieferanten anzuzeigen.  Unterlässt der Besteller eine entsprechende Mitteilung, gilt die  Ware als genehmigt. 

Bei Vorliegen eines Mangels, kann der Lieferant nach dessen  Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache  liefern. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit  unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann der Lieferant  die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Sofern die  gewählte Art der Nacherfüllung ausgeschlossen ist oder der  Lieferant die Nacherfüllung aufgrund von  

Unverhältnismäßigkeit verweigert, ist der Besteller zur  Minderung oder zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des  Rücktritts ist der Besteller verpflichtet, gezogene Nutzungen zu  ersetzen. 

Die Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern die  Mangelhaftigkeit der Ware auf unsachgemäßer Lagerung oder  Verarbeitung beruht. Die Lagerung und Verarbeitung ist  entsprechend der bekannten Produktinformationen des  Lieferanten vorzunehmen. Zu Gunsten des Lieferanten wird  vermutet, dass eine Lagerung und Verarbeitung nicht  

entsprechend der Produktinformation erfolgt ist, es sei denn,  der Besteller kann nachweisen, dass die Produktinformationen  von dem Besteller und seinen Erfüllungsgehilfen stets beachtet  worden sind. 

Nach Ablauf von einem Jahr, beginnend ab Erhalt der Ware, ist  die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen  ausgeschlossen. Hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen  der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder  Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder  vorsätzlich verursachten Schäden durch den Lieferanten oder  seine Erfüllungsgehilfen nicht erfasst. Insoweit gelten die  gesetzlichen Verjährungsfristen. 

VI. Schadensersatz und Freistellung 

Die Haftung des Lieferanten und seiner Erfüllungsgehilfen ist  beschränkt auf Fälle des Vorsatzes und der groben  Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und  Gesundheit. Die Freistellung erfasst ebenfalls nicht die Haftung  des Lieferanten im Falle der leichten Fahrlässigkeit sofern  hierdurch Pflichten beeinträchtigt werden, deren Erfüllung den  Vertrag wesentlich prägen und auf deren Einhaltung der  Besteller vertrauen durfte (sog. Kardinalspflichten). 

VII. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Erfüllung aller sich aus den  

Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller ergebenden  Forderungen (insbesondere Bezahlung des -auch gestundeten Kaufpreises vergangener Warenlieferungen nebst Kosten und  Zinsen) bleibt der Lieferant Eigentümer der gelieferten Ware. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen  Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.  Verarbeitung und Umbildung der Ware durch den Besteller  finden ausschließlich für den Lieferanten statt, sofern der  Besteller die Kaufpreisforderung nicht vollständig ausgeglichen  hat. Die aus der Verarbeitung bzw. der Veräußerung  resultierende Forderung tritt der Besteller sicherheitshalber den  Lieferanten ab. Der Lieferant ermächtigt den Besteller hiermit  zur Einziehung dieser Forderung. Bei Verarbeitung mit anderen,  dem Lieferanten nicht gehörenden Waren steht dem  Lieferanten Miteigentum an der neuen Sache zu inm Verhältnis  des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferanten zum  Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit  der Verarbeitung). 

VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Es wird die Anwendung deutschen Rechts, unter Ausschluss des  internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts,  vereinbart. Erfüllungsort ist Versmold; Gerichtsstand ist Halle  (Westf.).